Finanzielle Unterstützungsleistungen
Für finanziell schlecht gestellte Personen ist es möglich, zusätzlich zur AHV-Rente eine Ergänzungsleistung bei seiner Ausgleichskasse geltend zu machen. Ein entsprechendes Gesuch ist erforderlich und das notwendige Formular bei den AHV-Zweigstellen der Gemeinden erhältlich.
Personen, welche bereits Ergänzungsleistungen beziehen, können beim Eintritt in unsere Institution bei den zuständigen Ausgleichskassen eine Neuberechnung verlangen. Die Renten werden umgehend angepasst.