Die Kosten für anfallende Pflegeleistungen werden vom Haus separat den einzelnen Krankenkassen verrechnet. Mit einem auf Kantonsebene angewandten Einstufungssystem (BESA) wird jede Person von diplomiertem Pflegepersonal sowie dem Hausarzt des Bewohners beurteilt und einer Pflegestufe 1 bis 4 zugeordnet.
Ein Vertrag zwischen santésuisse und den Alters- und Pflegeheimen des Kantons Wallis regelt die Entschädigung der Pflegeleistungen.
Für das Jahr 2010 wurden folgende Entschädigungen pro Tag mit den Krankenkassen festgelegt:
| BESA-Stufe 1 = Fr. 9.45 | BESA-Stufe 7 = Fr. 66.15 |
| BESA-Stufe 2 = Fr. 18.90 | BESA-Stufe 8 = Fr. 75.60 |
| BESA-Stufe 3 = Fr. 28.35 | BESA-Stufe 9 = Fr. 85.05 |
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BESA-Stufe 4 = Fr. 37.80 |
BESA-Stufe 10 = Fr. 94.50 |
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BESA-Stufe 5 = Fr. 47.25 |
BESA-Stufe 11 = Fr. 103.95 |
| BESA-Stufe 6 = Fr. 57.70 | BESA-Stufe 12 = Fr. 113.40 |
Einen Selbstbehalt von 10% dieser Tagespauschalen werden die Krankenkassen dem Bewohner in Rechnung stellen. Die Abrechnung über Ihren Selbstkostenanteil erfolgt ebenfalls über die Krankenkasse.
Bei Abwesenheiten werden die Pauschalen nicht verrechnet. Die Pflegepauschalen werden am Ab- und Rückreisetag bei ferienbedingten Abwesenheiten in Rechnung gestellt. Bei Spitalaufenthalt wird nur der Austrittstag verrechnet.
