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Finanzierung der Pflegekosten

Mit einem auf Kantonsebene angewandten Einstufungssystem (Besa) wird der Pflegebedarf jedes Bewohners von diplomiertem Pflegepersonal sowie dem Hausarzt des Bewohners beurteilt und einer Pflegestufe 1 bis 12 zugeordnet.

Am 01.01.2015 trat das neue Gesetz über die Planung und Finanzierung der Langzeitpflege in Kraft. Diese Gesetzesgrundlagen ändern insbesondere die Verteilung der Finanzierung des Kantons und der Gemeinden bezüglich der Langzeitpflege und führen eine Beteiligung der Bewohner an den Pflegekosten in den Pflegeheimen ein.

Beteiligung der Bewohner

Die Beteiligung des Bewohners an den Pflegekosten ist abhängig vom Reinvermögen des Versicherten sowie der Pflegestufe des Bewohners.

Vermögen Beteiligung prozentual max. Beteiligung nominal
Bezüger von Sozialhilfe 0%  
bis Fr. 100‘000 0%  
von Fr. 100‘000 bis Fr. 199‘999 5% Fr. 5.75 pro Tag 
von Fr. 200‘000 bis Fr. 499‘999 10% Fr. 11.50 pro Tag
ab Fr. 500‘000 20% Fr. 23.05 pro Tag

Beteiligung der Krankenkassen

Ein Vertrag zwischen den Krankenkassen sowie den Alters- und Pflegheimen des Kantons Wallis regelt die Beteiligung der Krankenkassen an der Finanzierung der Pflegeleistungen.

Für das Jahr 2023 gelten folgende Tagesansätze für die Abrechnung mit den Krankenkassen.

Besa 1: Fr.  9.60 Besa  7: Fr.  67.20
Besa 2: Fr. 19.20 Besa  8: Fr.  76.80
Besa 3: Fr. 28.80 Besa  9: Fr.  86.40
Besa 4: Fr. 38.40 Besa 10: Fr.  96.00
Besa 5: Fr. 48.00 Besa 11: Fr.  105.60
Besa 6: Fr. 57.60 Besa 12: Fr. 115.20


Einen Selbstbehalt von 10% dieser Tagespauschalen werden die Krankenkassen dem Bewohner in Rechnung stellen. Zu den Pflegekosten sind auch die Kosten für Arztbesuche und Medikamente hinzuzuzählen. Da jeder Bewohner in unserem Hause seinen Arzt und seine Apotheke selber auswählen darf, sind die anfallenden Kosten direkt bei diesen Stellen zu begleichen.

Bei Abwesenheiten werden die Pauschalen nicht verrechnet. Die Pflegepauschalen werden am Ab- und Rückreisetag bei ferienbedingten Abwesenheiten in Rechnung gestellt. Bei Spitalaufenthalt wird nur der Austrittstag verrechnet. 


 

 

 

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