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Finanzielle Unterstützungsleistungen

Für finanziell schlecht gestellte Personen ist es möglich, zusätzlich zur AHV-Rente eine Ergänzungsleistung bei seiner Ausgleichskasse geltend zu machen. Ein entsprechendes Gesuch ist erforderlich und das notwendige Formular bei den AHV-Zweigstellen der Gemeinden erhältlich.

Personen, welche bereits Ergänzungsleistungen beziehen, können beim Eintritt in unsere Institution bei den zuständigen Ausgleichskassen eine Neuberechnung verlangen. Die Renten werden umgehend angepasst.

 

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