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Hilflosenentschädigung

Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden, Körperpflege, Essen usw.) dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf.

Die Hilflosenentschädigung (ausbezahlt durch die zuständigen Ausgleichskassen) ist eine Ergänzung zur Finanzierung der Pflegekosten zu Hause und in den Heimen.

Entsprechend sind Personen, welche eine Hilflosenentschädigung beziehen, verpflichtet, den gesetzlich festgelegten Anspruch unserer Institution zu melden. Dieser Betrag wird dem Bewohner zusätzlich in Rechnung gestellt.

Wir verrechnen die Hilflosenentschädigungen pro Tag. Die Tagespauschalen für das Jahr 2024 betragen:

Hilflosenentschädigung mittlerer Grad = Fr. 20.15 / Tag
Hilflosenentschädigung schwerer Grad = Fr. 32.20 / Tag

 

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