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Kosten & Finanzierung

Wichtige Informationen zum Thema Kosten

Über Geld spricht man nicht? Doch, das sollte man tun. Nur wenn Sie alle wichtigen Informationen haben, können Sie sich auf Ihren Eintritt vorbereiten.

Pensionspreise

Stiftergemeinden sind Brig-Glis, Gondo Zwischbergen und Simplon

Pensionspreise

  • Fr. 125.- pro Tag für Bewohner*innen aus Stiftergemeinden
  • Fr. 135.- pro Tag für alle anderen Bewohner*innen des Kantons Wallis
  • Fr. 50.- pro Tag für alle Walliser Bewohner*innen im Kurzaufenthaltsbett

Im Pensionspreis inbegriffen:

  • Betreuung des Bewohners
  • Vollpension (3 Mahlzeiten) inkl. Getränke bei den Mahlzeiten
  • Saubere Bett- und Toilettenwäsche
  • Warme und kalte Getränke auf den Etagen
  • Freiwillige Teilnahme an Aktivitäts- und Unterhaltungsprogrammen
  • Bedürfnisgerechte Reinigung
  • Fernsehgebühren Valaiscom
  • Neue Radio- und Fernsehabgabe (RTV)
  • Verbrauchsmaterial wie Glühbirnen, WC-Papier
  • Rollator / Rollstuhl
  • Abgabe eines Zimmer- bzw. Briefkastenschlüssels

Im Pensionspreis nicht inbegriffen:

  • Kosten für Pflege, Arzt und Medikamente
  • Telefon- Radio- und Fernsehgeräte, sowie deren Installation
  • Gebühr für Übertragung der privaten Telefon Nummer Fr. 120.-
  • Telefongrundgebühren pauschal Fr. 25.- pro Monat
  • Prämien für private Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht)
  • Kosten für Haarpflege (Coiffeur)
  • Kosten für Fusspflege (Podologin bzw. kosmetische Fusspflegerin)
  • Einmalige Pauschale für Kleiderbeschriftung
  • Begleitung und Transport zu externen Terminen (bspw. zum Arzt)
  • Wäsche Privat Bettwäsche (falls gewünscht):

Abwesenheiten

  • Bei Abwesenheiten (Spital, Ferien) erfolgt generell für sämtliche Bewohner eine Reduktion des Pensionspreises von Fr. 25.00 / Tag. Ein- und Austrittstag bzw. Ab- und Rückreisetag werden voll verrechnet. Einzelne Mahlzeiten werden nicht vergütet.

Beteiligung der Bewohner und Krankenkassen

Gut zu wissen

Am 01.01.2015 trat das neue Gesetz über die Planung und Finanzierung der Langzeitpflege in Kraft. Diese Gesetzesgrundlagen führen eine Beteiligung der Bewohner an den Pflegekosten in den Pflegeheimen ein. Die Beteiligung des Bewohners an den Pflegekosten ist abhängig vom Reinvermögen des Versicherten sowie der Pflegestufe des Bewohners.

  • Bezüger von Sozialhilfe: 0%
  • bis Fr. 100‘000: 0% 
  • von Fr. 100‘000 bis Fr. 199‘999: 5%, maximal Fr. 5.75 pro Tag 
  • von Fr. 200‘000 bis Fr. 499‘999: 10%, maximal Fr. 11.50 pro Tag
  • ab Fr. 500‘000: 20%, maximal Fr. 23.05 pro Tag

Falls Sie genauere Informationen dazu wünschen, finden Sie die ausführliche Tabelle unter "Wichtige Themen" auf dieser Seite

 

Kosten & Beteiligung

Wichtige Themen

Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung, Übersicht Pflegefinanzierung, Allgemeine Informationen & Datenschutz

Ergänzungsleistungen

Für finanziell schlecht gestellte Personen ist es möglich, zusätzlich zur AHV-Rente eine Ergänzungsleistung bei ihrer Ausgleichskasse geltend zu machen. Ein entsprechendes Gesuch ist erforderlich und das notwendige Formular bei den AHV-Zweigstellen der Gemeinden erhältlich. Bitte beachten Sie, dass Ergänzungsleistungen zwar rückwirkend ausbezahlt werden aber nur bis zum Datum des Gesuchs. Stellen Sie das Gesuch deshalb möglichst schon bei Eintritt, wenn absehbar ist, dass Sie Ergänzungsleistungen benötigen. DIe AHV-Zweigstelle Ihrer Gemeinde oder die Pro Senecute helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen des Gesuchs.

Personen, welche bereits Ergänzungsleistungen beziehen, können beim Eintritt in unsere Institution bei den zuständigen Ausgleichskassen eine Neuberechnung verlangen. Die Renten werden umgehend angepasst.

Hilflosentschädigung

Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden, Körperpflege, Essen usw.) dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf. Die Hilflosenentschädigung (ausbezahlt durch die zuständigen Ausgleichskassen) ist eine Ergänzung zur Finanzierung der Pflegekosten zu Hause und in den Heimen.

Entsprechend sind Personen, welche eine Hilflosenentschädigung beziehen, verpflichtet, den gesetzlich festgelegten Anspruch unserer Institution zu melden. Dieser Betrag wird dem Bewohner zusätzlich in Rechnung gestellt.

Wir verrechnen die Hilflosenentschädigungen pro Tag. Die Tagespauschalen für das Jahr 2024 betragen:

  • Hilflosenentschädigung mittlerer Grad:  Fr. 20.15 / Tag
  • Hilflosenentschädigung schwerer Grad: Fr. 32.20 / Tag

Übersicht Pflegefinanzierung

Auf untenstehender Tabelle sehen sie die fakturierbaren Pflegekosten, der Anteil der Versicherer (Krankenkassen) und die Aufteilung der Restkosten auf die Versicherten (Bewohner*innen), den Kanton und die Gemeinden, je nach Vermögen und Pflegeeinstufung der Bewohner*innen. Der Anteil der Versicherten wird der Bewohnerrechnung belastet.

Informationen zum Pensionsvertrag

Dieses Dokument enthält weitere wichtigen Informationen und Bestimmungen und die jeweils aktuelle Version ist Bestandteil des Pensionsvertrages

Datenschutz

Wir nehmen das Thema Datenschutz ernst. Beiliegend finden Sie die Details dazu.